Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist der Erdbestattung gleichgestellt.

Sie ist jederzeit möglich, wenn sie der Verstorbene zu Lebzeiten gewünscht hat. Dazu sollte seine handschriftliche Willenserklärung (datiert und unterzeichnet mit Vor- und Zuname) vorliegen. Oft fehlt eine solche Erklärung. In diesem Fall können die nächsten Angehörigen den Willen des Verstorbenen uns gegenüber schriftlich bekunden. Zur Einäscherung ist eine amtsärztliche Bescheinigung oder die Freigaben durch die Staatsanwaltschaft notwendig, die wir für Sie besorgen.

Nach der Einäscherung des Verstorbenen wird die Urnen-Beisetzung auf dem Beisetzungsfriedhof organisiert, der Seebestattungsreederei (Seebestattung) oder dem Verein Friedwald (Baumbestattung) übersandt oder einem auswärtigen Friedhof zugestellt. Das Besorgen der Formalitäten hierfür übernehmen wir.

Urnen

In unserem Ausstellungsraum haben Sie die Möglichkeit, nach ganz persönlichen Vorstellungen die Wahl einer Urne zu treffen. Wir beraten Sie gerne.

Die Feuerbestattung ist von beiden christlichen Konfessionen gleichermaßen anerkannt. Die eigentliche Trauerfeier kann mit Sarg vor der Einäscherung stattfinden; Die Urne wird dann zu einem späteren Zeitpunkt – oftmals im engsten Familienkreis – beigesetzt. Da die spätere Beisetzung der Urne bei Trauernden aber oftmals den Eindruck eines fehlenden Abschlusses vermittelt, ist auch eine Trauerfeier mit Urne möglich. Hierbei müssen Trauergäste und Famlienangehörige wenn sie auswärtig wohnen nur einmal anreisen.